Kontakt
Aufnahme neuer Aktivmitglieder:
KandidatInnen müssen Thurgauer BürgerIn oder im Kanton wohnhaft sein oder einen Bezug zum Thurgau haben. Die schriftliche Bewerbung, mit Dokumentation über das bisherige Schaffen, reichen sie bis spätestens Ende März beim Vereinspräsidium ein. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung im darauf folgenden Herbst.
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